Führerscheinklassen

Klasse AM

Mokick Kategorie 

Vorgeschrieben ist bei der Klasse AM: 
Eine theoretische Ausbildung. 
Eine praktische Ausbildung. 
Mindestalter 16 Jahre.

Klasse AM Zusammenfassung 
* Mokicks und Mokick-Roller bis 50 ccm Hubraum 
* Maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit 45km/h 
* Mindestalter in Deutschland 16 Jahre 

Klasse A1

Kategorie Leichtkrafträder (125ccm) 
Vorgeschrieben ist bei der Klasse A1: 
Eine theoretische Ausbildung. 
Eine praktische Ausbildung. 
Mindestalter 16 Jahre

Klasse A1 Zusammenfassung 
* Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bis maximal 125 ccm Hubraum 
* Maximale Leistung 11kW (15PS) – kein Tempolimit 
* Maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg 
* Mindestalter in Deutschland 16 Jahre 
* Schließt Klasse AM ein. 

Der A1 Führerschein wird nicht automatisch nach 2 Jahren auf A2 erweitert. Hierzu ist eine A2 Führerscheinausbildung erforderlich.

Klasse A2

Kategorie Motorräder und Motorroller mit maximal 35kW (48PS)

Vorgeschrieben ist bei der Klasse A2: 
Eine theoretische Ausbildung. 
Eine praktische Ausbildung. 
Mindestalter 18 Jahre 
Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A2 Zusammenfassung 
* Motorräder und Motorroller mit einer Maximalleistung von 35kW (48PS) 
* Lediglich praktische Prüfung erforderlich bei 2-jährigem Besitz der Fahrerlaubnis A1 
* Maximales Leistungsgewicht 0,2 kW/kg 
* Mindestalter 18 Jahre 
* Schließt Klasse A1 und AM ein. 

Der A2 Führerschein wird nicht automatisch nach 2 Jahren auf A erweitert. Hierzu ist eine A Führerscheinausbildung erforderlich.

Klasse A

Kategorie Motorräder und Motorroller ohne Leistungsbegrenzung

Vorgeschrieben ist bei der Klasse A: 
Beim Direkteinstieg eine theoretische Ausbildung und eine praktische Ausbildung, Mindestalter 24 Jahre. 
Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A Zusammenfassung 
* Alle Motorräder und Motorroller – ohne Leistungsbeschränkung 
* Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. 
* Mindestalter für Direkteinstieg 24 Jahre. 
* Schließt Klasse A2, A1 und AM ein.


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